Unser Angebot

Unser Angebot

Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter. 

Unsere Leistungen

Wir sind Spezialisten für Baurecht und Ihr Rechtsanwalt bei Widerruf, Widerrufsrecht, Kündigung und Rücktritt zu einem Bauvertrag bzw. Bauwerkvertrag.

Widerrufsrecht

Das gilt, wenn Sie Ihren Bauvertrag widerrufen wollen.
  • Seit 01.01.2018 haben Sie bei einem Bauvertrag über einen Neubau oder einen größeren Umbau, der nicht notariell beurkundet wurde, ein Widerrufsrecht für Verbraucher, wie man das üblicherweise von Bankgeschäften kennt, bekannt als Widerrufsjoker.
  • Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss nachweislich erfolgen, bevor der Vertrag doppelt unterschrieben wird. Eine spätere Belehrung hat zur Folge, dass erst dann die Frist von 14 Tagen zu laufen beginnt.
  • Sofern Ihr Vertrag kein Widerrufsrecht vorsieht oder die Belehrung fehlerhaft ist, können Sie den Vertrag gegebenenfalls noch ein Jahr und 14 Tage lang widerrufen.
  • Für den Fall des wirksamen Widerrufs müssen sämtliche wechselseitigen Leistungen zurück gegeben werden.
  • Sie können dann Ihr Geld zurückfordern, allerdings sind auch die Bauleistung etc. zurückzugeben.
  • Im Falle, dass das nicht möglich ist, weil die Bauleistung Ihr Eigentum geworden ist, hat die Baufirma Anspruch auf Geldersatz. Zu zahlen ist aber nur, was vertraglich für die bisherige Bauleistung, die Ihr Eigentum geworden ist vereinbart wurde. 
  • Sofern die Vertragspreise überhöht sind, ist ein angemessener Marktwert zu bestimmen, wobei Mängel in Abzug gebracht werden können.
  • Weitere Folge des wirksamen Widerrufs ist, dass gegebenfalls auch der Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank nicht mehr gilt, wenn dieser für das Bauvorhaben abgeschlossen wurde.
  • Die Bank hat aber Kosten und Sollzinsen nicht zu erstatten.
  • Wichtig ist, das bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, diese Kosten und Sollzinsen gegebenenfalls als Schadensersatz gegen die Baufirma geltend gemacht werden können.
Jetzt widerrufen

Privates Baurecht

Wir möchten, dass Sie mit unseren Dienstleistungen zufrieden sind. 

  • Deshalb beraten wir Sie vor und während Ihres Verfahrens, aber auch hinterher stehen wir Ihnen noch mit Rat und Tat zur Seite und bleiben Ihr zuverlässiger Ansprechpartner Ihr Rechtsanwalt an Ihrer Seite.
  • Wir sind Spezialisten im Privaten Baurecht in Frankfurt a.M., Hanau und Rodgau. Besonderer Fokus liegt auf dem Bauvertrag bzw. Bauwerkvertrag.
  • Wir beraten vom Abschluss des Bauvertrags bis zur Beendigung, etwa durch Kündigung oder Rücktritt.
  • Unsere Mandanten sind zumeist Firmen und Verbraucher aus dem Rhein-Main-Gebiet, von Aschaffenburg und Darmstadt über Offenbach a.M., Maintal bis nach Fulda.
  • Wir bieten aber auch bundesweite Vertretung und das Online-Mandat.
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Für Unternehmen

Neue Rechtslage seit 01.01.2018.

  • Wir bieten Ihnen die Anpassung Ihres Bauwerkvertrages für Verbraucher an die ab 01.01.2018 geltende Rechtslage, den Verbraucherbauvertrag. 
  • Mit jahrelanger Erfahrung und Expertise prüfen wir Ihren Bauwerkvertrag für alle Kunden, die Verbraucher sind und erstellen ein passgenaues Muster für Vertragsabschlüsse nach dem 01.01.2018. 
  • Wir bieten daneben Erfahrung und Expertise bei laufenden Bauvorhaben.
  • Wir beraten und vertreten Sie vom Abschluss des Bauwerkvertrags bis hin zur Kündigung oder Rücktritt.
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Unsere Philosophie

Qualität


Wir legen höchsten Wert auf erstklassige Qualität. Sämtliche Dienstleistungen unterliegen unseren hohen Qualitätsstandards. Diese Qualität stellen wir durch regelmäßige und umfangreiche Fortbildungen sicher.
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Effizienz


Zeit ist Geld – auch für unsere Mandanten. Deshalb arbeiten wir in optimierten Prozessen und mit einem gut eingespielten Team. So können wir garantieren, dass wir stets zeitnah einen Termin vereinbaren können und dass es nicht zu langen Wartezeiten kommt.
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Faire Preise


Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb gestalten wir unsere Preise nachvollziehbar und fair. Der Stundensatz beträgt üblicherweise EUR 280,00 zzgl. Mehrwertsteuer - Vereinbarungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind möglich. Uns ist wichtig, dass auch unsere Partner für ihre Arbeit angemessen bezahlt werden!
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